Menschenrechte

Gemeinsam für Menschenrechte

Bei Infineon verpflichten wir uns zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Umweltschutz innerhalb unserer eigenen Geschäftsbereiche und in unseren globalen Lieferketten.

Gemeinsam mit unseren Partnern stehen wir für Menschenrechte und Umweltschutz ein.

Unser Bekenntnis zu den Menschenrechten

Die Einhaltung der international gültigen Menschenrechte und Arbeitsstandards ist für uns selbstverständlich. Wir achten und unterstützen internationale Standards und Prinzipien, wie die Internationale Charta der Menschenrechte (International Bill of Human Rights) und ihre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN Declaration of Human Rights), die grundlegenden Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Prinzipien des UN Global Compact sowie die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Bei der Einrichtung des Risikomanagementsystems achten wir besonders auf potenziell betroffene und gefährdete Gruppen wie Kinder, Frauen, Wanderarbeiter, eigene Mitarbeiter, Mitarbeiter von Drittanbietern und lokale Gemeinschaften.

Unsere Verpflichtung zu diesen Grundsätzen haben wir fest durch unsere Leitlinien und Prinzipien, die auch für alle unsere Stakeholder gelten, in unserer Unternehmenskultur verankert. Dazu gehören unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten sowie unsere Corporate Social Responsibility (CSR) und unsere Business Conduct Guidelines:

  • Unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten unterstützt unser globales Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR-Politik) im Fokusbereich Menschenrechte. Sie umfasst eine detaillierte Beschreibung der Prioritäten von Infineon und erklärt, wie wir die Menschenrechte innerhalb unserer Geschäftsbereiche und mit unseren Geschäftspartnern weltweit fördern. Diese Richtlinie gilt für Infineon und alle verbundenen Unternehmen.
  • Unsere CSR-Politik gilt für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Stakeholdern und beschreibt unsere strategischen CSR-Schwerpunktbereiche sowie unsere Selbstverpflichtung zur Einhaltung unserer Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen. Diese Politik leitet uns bei unseren täglichen Geschäftstätigkeiten. Sowohl unsere strategischen Ziele als auch unser tägliches Handeln orientieren sich stets an diesen hohen ethischen und rechtlichen Standards.
  • Im Rahmen unserer Business Conduct Guidelines verpflichten wir uns zur Einhaltung internationaler Menschenrechte und Arbeitsstandards, einschließlich des Schutzes der persönlichen Würde und der Privatsphäre jedes Menschen. Sie sind eine wichtige Grundlage für unser tägliches Handeln und gelten für alle bei Infineon Beschäftigten und Organmitglieder weltweit – im Umgang miteinander und im Umgang mit unseren Kunden, Investoren, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Alle Beschäftigten weltweit werden regelmäßig zu den Business Conduct Guidelines geschult.
  • Um eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit entlang unserer globalen Lieferkette sicherzustellen, verlangen wir von unseren Lieferanten die Einhaltung aller gültigen Gesetze, einschließlich der Gesetze zu Menschenrechten und der in unseren Beschaffungsgrundsätzen (Supplier Code of Conduct) genannten fairen Geschäftspraktiken. Wir gehen nur mit Lieferanten Geschäftsbeziehungen ein, die sich an unsere Grundprinzipien halten.

Unsere Handlungsfelder

Unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in unseren Geschäftsbereichen und in unserer Lieferkette

Wir kommen unserer Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt mit angemessenen und wirksamen Risikomanagementmaßnahmen nach.

Wir führen jährlich und, sofern erforderlich, anlassbezogene (bei bspw. Fusionen, Übernahmen) Risikoanalysen in unseren eigenen Geschäftsbereichen sowie in unseren Lieferketten durch. Darüber hinaus führen wir Risikoanalysen auf der Grundlage fundierter Kenntnisse über Menschenrechts- und Umweltrisiken durch (z. B. bei Vorfällen, die über unsere Integrity Line gemeldet werden). Wenn wir die Risiken in unseren Lieferketten und bei unseren eigenen Geschäftstätigkeiten erfassen und bewerten, stützen wir uns auch auf externe Daten (z. B. länder- und branchenbezogene Risikoindikatoren, Medienscreening) und externe Dienstleister, z. B. für standardisierte Fragebögen zur Selbsteinschätzung.

Alle identifizierten Risiken werden durch Präventionsmaßnahmen (z. B. Entwicklungspläne, Schulungen, Verträge) minimiert. Diese decken in angemessener Weise und nach Priorisierung das gesamte Unternehmen sowie unsere Lieferanten ab.

Bei Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen können alle Stakeholder (z.B. Mitarbeiter*innen von Infineon und von anderen Geschäftspartnern oder Dritten) Bedenken per E-Mail oder Post an den Menschenrechtsbeauftragten oder an die Compliance-Abteilung , oder anonym über unsere Whistleblower-Hotline (Infineon Integrity Line) melden. Anfragen und Kommentare werden vertraulich behandelt, beinhalten den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und werden vom Team unseres Menschenrechtsbeauftragten weiterverfolgt. Falls erforderlich, werden Korrekturmaßnahmen ergriffen, um Probleme in einem frühen Stadium zu lösen und schwerwiegendere Folgen für die betroffenen Personen zu verhindern. Bei der zuletzt abgeschlossenen Risikoanalyse unseres vergangenen Geschäftsjahres haben wir keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die von Infineon verursacht bzw. mitverursacht wurden. Es wurden ebenfalls keine Verstöße in unserer Lieferkette festgestellt.

Jeder Hinweis auf eine mögliche Menschenrechtsverletzung oder eine bestätigte Menschenrechtsverletzung in unserer Lieferkette oder in unserem eigenen Geschäftsbereich wird unverzüglich untersucht und behandelt. Gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten oder der Partei und den Stakeholdern legen wir Abhilfemaßnahmen fest (bspw. Schulungen, Zusammenarbeit mit Brancheninitiativen), um die Verletzung zu verhindern, zu minimieren und, wenn möglich, zu beenden. Weitere Details finden Sie in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdemechanismus.

Wir überprüfen jährlich unsere Risikomanagement-Maßnahmen in Bezug auf Effektivität und Wirksamkeit und entwickeln, wo notwendig, unseren Prozess kontinuierlich weiter. Darüber hinaus werden zusätzliche Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt.
Fortschritte bei der Implementierung der Infineon-Menschenrechtspolitik, inklusive aller identifizierten Risiken, definierten Präventionsmaßnahmen und ihrer Effektivität sowie die Effektivität unseres Risikomanagementsystems werden jährlich an den Vorstand von Infineon berichtet.
Infineon veröffentlicht jährlich Informationen zur Umsetzung der Menschenrechte im Unternehmen und bei Geschäftspartnern im Infineon-Nachhaltigkeitsbericht und berichtet gegenüber Behörden über die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

Weiterführende Informationen zu unseren Aktivitäten finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 17-18.