A. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen
Integrität prägt den Umgang mit unseren Kunden, Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit.
Diese Leitlinien geben einen Überblick über wichtige Regelungen, die uns bei rechtlichen und ethischen Fragestellungen unterstützen sollen. Die BCG müssen von allen täglich gelebt werden. Nur dann werden wir unserem Anspruch nach verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln gerecht.
A 1. Gesetzestreues Verhalten
Die Beachtung von Gesetz und Recht ist für unser Unternehmen oberstes Gebot. Jeder Infineon-Mitarbeiter hat die gesetzlichen Vorschriften derjenigen Rechtsordnung zu beachten, in deren Rahmen er handelt. Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden.
Jeder Infineon-Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes - unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen - wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen.
A 2. Verantwortung für das Ansehen von Infineon
Das Ansehen von Infineon wird wesentlich geprägt durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen von uns. Unangemessenes Verhalten auch nur eines Infineon-Mitarbeiters kann dem Unternehmen bereits erheblichen Schaden zufügen.
Jeder Infineon-Mitarbeiter ist gehalten, auf das Ansehen von Infineon in der Gesellschaft zu achten. Die Erfüllung seiner Aufgabe muss sich in allen Belangen hieran orientieren.
A 3. Richtlinien und Grundsätze für die Beschäftigung
Wir respektieren die international gültigen Menschenrechte und achten auf ihre Einhaltung. Dazu gehört auch der Schutz der persönlichen Würde und der Privatsphäre jedes Einzelnen. Wir dulden keine Menschenrechtsverletzungen.
Arbeit von Personen unter 15 Jahren ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für bestimmte Länder, die unter die International Labor Organization Convention 138 fallen (Mindestalter herabgesetzt auf 14 Jahre), oder für Job Trainings oder Ausbildungsprogramme, die von der jeweiligen Regierung autorisiert sind und die Beteiligten nachweislich fördern. Sofern in einem Land ein höheres Mindestalter gesetzlich vorgeschrieben ist, ist dies einzuhalten.
Jede Form von Zwangsarbeit lehnen wir ab.
Da wir bei Infineon mit Frauen und Männern unterschiedlicher Nationalität, Kultur, Religion und Hautfarbe zusammenarbeiten, dulden wir nicht, dass ein Infineon-Mitarbeiter oder ein externer Partner hinsichtlich seiner ethnischen Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters, einer Behinderung, einer gewerkschaftlichen oder politischen Zugehörigkeit, seiner sexuellen Orientierung oder seines Familienstandes diskriminiert, persönlich angegriffen oder beleidigt wird. Jede Form von sexueller Belästigung, körperlicher Züchtigung, Nötigung und verbalen Angriffen ist verboten wie auch jegliches einschüchterndes, ablehnendes oder beleidigendes Verhalten.
Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern.
Für die Einstellung und Auswahl, das Training sowie die Beförderung und Vergütung von Infineon-Mitarbeitern legt Infineon ausschließlich beschäftigungsspezifische Kriterien wie Leistung, Erfahrung und Verhalten zugrunde. Alle Infineon-Mitarbeiter werden für ihre Arbeit angemessen entlohnt, wobei die Entgeltleistungen mindestens den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Außerdem achten wir auf die Einhaltung nationaler und lokaler Bestimmungen und Vereinbarungen zur Arbeitszeit.
Das Recht aller Infineon-Mitarbeiter, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung der Arbeitsbedingungen zu führen, wird anerkannt. Infineon und die Arbeitnehmervertretungen arbeiten mit gegenseitigem Respekt vertrauensvoll und konstruktiv zusammen. Dabei wird ein fairer Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens und den Interessen der Infineon-Mitarbeiter angestrebt. Auch bei strittigen Auseinandersetzungen bleibt das Ziel, eine tragfähige Zusammenarbeit auf Dauer zu bewahren.
A 4. Führung, Verantwortung und Aufsicht
Jede Führungskraft trägt die Verantwortung für die ihr anvertrauten Infineon-Mitarbeiter. Sie muss sich durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz auszeichnen. Die Führungskraft vereinbart mit den ihr anvertrauten Infineon-Mitarbeitern klare und anspruchsvolle Ziele, führt durch Vertrauen und räumt den Infineon-Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Sie ist für die Infineon-Mitarbeiter auch bei beruflichen und persönlichen Sorgen ansprechbar.
Jede Führungskraft hat Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen:
Sie ist dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Auch bei Delegation einzelner Aufgaben behält sie die Verantwortung.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Die Führungskraft muss die Infineon-Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Eignung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Infineon-Mitarbeiter wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht).
- Die Führungskraft muss die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich stellen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).
- Die Führungskraft ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laufend kontrolliert wird (Kontrollpflicht).
- Die Führungskraft muss den Infineon-Mitarbeitern klar vermitteln, dass Gesetzesverstöße missbilligt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
- Infineon-Mitarbeiter, die unschlüssig sind, ob sie angemessen handeln, sollen von der Führungskraft dazu ermutigt werden, die beste Vorgehensweise in einem gemeinsamen Gespräch zu erörtern. Falls der Infineon-Mitarbeiter nach dem Gespräch die Richtigkeit der geplanten Vorgehensweise immer noch anzweifelt, sollte der Infineon-Mitarbeiter dazu angehalten werden, mit dem Vorgesetzten der Führungskraft oder mit dem zuständigen Compliance-Officer zu sprechen.