D. Umgang mit Firmeneinrichtungen
D 1. Private Nutzung von Firmeneinrichtungen
Die für den Dienstgebrauch bestimmten Einrichtungen und Materialien in Büros und Werkstätten (z.B. Telefon, Fax, PC einschließlich E-Mail und Internet/Intranet, Kopierer, Poststelle, Werkzeuge) dürfen grundsätzlich nicht für außerdienstliche Zwecke benutzt werden. Die gelegentliche private Nutzung ist gestattet, soweit sie mit diesen Business Conduct Guidelines in Einklang steht. Einzelheiten - insbesondere zu den Voraussetzungen für die Privatnutzung - werden in den einzelnen Ländern in Absprache mit dem Corporate Compliance Officer geregelt. In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist.
Infineon-Mitarbeiter dürfen für andere als betrieblich bedingte Zwecke keine Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnungen im Betrieb herstellen.
D 2. Schutz des Firmenvermögens
Wir setzen uns dafür ein, unser Eigentum, unseren Betrieb und unser Vermögen durch geeignete Maßnahmen und Prozesse zu schützen und unseren wirtschaftlichen Fortbestand sicherzustellen. Jeder Infineon-Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Maßnahmen und Prozesse zu beachten und aktiv zu Verbesserungen in seinem Tätigkeitsbereich beizutragen.