E. Umgang mit Informationen

E 1. Umgang mit der Öffentlichkeit

Um ein einheitliches Auftreten von Infineon gegenüber der Öffentlichkeit und dem Kapitalmarkt zu gewährleisten, sind die Infineon-Mitarbeiter grundsätzlich verpflichtet, Anfragen von den Medien und von Analysten unverzüglich an die Bereiche Corporate Communications und Investor Relations zur Beantwortung weiterzuleiten. Bei privaten Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit soll sich ein Infineon-Mitarbeiter nicht auf seine Funktion bei Infineon berufen. 

E 2. Aufzeichnungen und Berichte

Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgemäße Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zu Investoren, Infineon-Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und allen staatlichen Stellen. 

Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen korrekt und wahrheitsgemäß sein. Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein. Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt auch für Spesenabrechnungen. 

E 3. Verschwiegenheit

Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen, die für Wettbewerber von Nutzen sein oder bei ihrer Offenlegung dem Unternehmen oder dessen Kunden bzw. Geschäftspartnern schaden könnten.

Über solche vertraulichen Informationen, insbesondere über interne Angelegenheiten des Unternehmens, die beispielsweise Einzelheiten seiner Organisation und seiner Einrichtungen betreffen, sowie über Geschäfts-, Fabrikations-, Forschungs- und Entwicklungsvorgänge und Zahlen des internen Rechnungswesens ist Verschwiegenheit zu wahren, soweit sie nicht allgemein öffentlich bekannt geworden sind.

Verschwiegenheit muss ebenfalls in Bezug auf alle vertraulichen Informationen unserer Kunden und unseres Geschäfts gewahrt bleiben, es sei denn, die Offenlegung dieser Informationen wurde ausdrücklich gestattet.

Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

E 4. Datenschutz und Datensicherheit

Die Vorteile der elektronischen Übertragung und Speicherung von Daten sind mit Risiken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes und der Datensicherheit verbunden. Eine wirksame Vorbeugung gegenüber diesen Risiken ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Sicherheitsmanagements, der Führungsaufgaben und auch des Verhaltens jedes Einzelnen.

Infineon-Mitarbeitern ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder ähnliche landesspezifische Vorschriften untersagt, personenbezogene Daten, die ihnen dienstlich bekannt werden, unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Bei der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff muss ein hoher Standard gewährleistet sein. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschung sind zu wahren.

E 5. Insiderregeln

Weltweit sind alle Infineon-Mitarbeiter gehalten, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die internen Insiderregelungen von Infineon zu beachten, wenn sie über Insiderinformationen verfügen, die den Wert von Infineonpapieren beeinflussen könnten.

  • "Infineonpapiere" sind Aktien der Infineon Technologies AG und aller Konzerngesellschaften, Optionsscheine auf solche Aktien, Optionen auf diese (einschließlich vergleichbarer derivater Finanzprodukte), Anleihen sowie Wertpapiere, die in Aktien der Infineon Technologies AG oder von Konzerngesellschaften umgetauscht werden können, wie z. B. Wandelschuldverschreibungen oder Umtauschanleihen.
  • "Insiderinformationen" sind konkrete, nicht öffentlich bekannte Informationen, die geeignet sind, den Kurs börsennotierter Wertpapiere im Falle ihres Bekanntwerdens erheblich zu beeinflussen, z. B. Akquisitionen, Desinvestitionen, Ergebniszahlen, Ergebniserwartungen. Diese können sich auch auf in der Zukunft liegende Umstände beziehen, sofern nur hinreichend wahrscheinlich ist, dass sie irgendwann tatsächlich eintreten.

Die gesetzlichen Bestimmungen verbieten, (i) Insiderinformationen zu eigenen oder fremden Wertpapiergeschäften auszunutzen, (ii) Insiderinformationen an andere weiterzugeben oder ihnen zugänglich zu machen und (iii) anderen auf der Grundlage von Insiderinformationen Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu geben oder sie sonst wie dazu zu verleiten.

Zu den von Infineon zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aufgestellten Insiderregeln wird auf die Corporate Rule „Insiderrecht“ und das zugehörige Merkblatt verwiesen. Dort finden sich auch weitere Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen.

Zu beachten ist, dass Führungskräfte persönlich auf Schadensersatz haften können, wenn ein Infineon-Mitarbeiter gegen Insiderregeln verstößt und dieser Verstoß durch gehörige Aufsicht hätte verhindert werden können.

Infineon führt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein ständig aktualisiertes Verzeichnis aller Personen, die für Infineon tätig sind und aufgrund ihrer Tätigkeit oder Funktion Zugang zu Insiderinformationen haben. Auf Verlangen ist der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Einsicht in dieses sog. "Insiderverzeichnis" zu gewähren.