Häufig gestellte Fragen

Die Hauptversammlung findet am 25. Februar 2021 um 10:00 Uhr statt.
Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“, veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020) sowie der Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustim­mung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Vor dem Hintergrund der unabsehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie und der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln sollen dadurch insbe­sondere Gesundheitsrisiken für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden und Planungssicherheit gewährleistet werden. Die Hauptversammlung findet unter physi­scher Anwesenheit des Versammlungsleiters sowie von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats – ggf. unter Hinzuschaltung – und des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter am Sitz der Gesell­schaft, Am Campeon 1–15, 85579 Neubiberg, dem Ort der Hauptver­sammlung i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 18. Februar 2021 (MEZ) zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind – ebenso wie die von ihnen beauftragten Bevollmächtigten – zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Bitte beachten Sie jedoch, dass aus abwicklungstechnischen Gründen vom 19. Februar 2021 bis zum Tag der Hauptversammlung (jeweils einschließlich) ein sog. Umschreibestopp (Technical Record Date) gilt, d.h. keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden. Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung aber nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung und ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

Ihre Anmeldung muss uns spätestens am 18. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ) zugegangen sein. Danach eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Anmeldung kann in Textform

  • unter der Anschrift 
    Infineon Technologies AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München, 

    unter der Telefax-Nummer
    +49 (0)89 30903-74675 oder 

    unter der E-Mail-Adresse 
    anmeldestelle@computershare.de

oder auf elektronischem Weg

erfolgen.

Für die Anmeldung über unseren Internet Service unter www.infineon.com/hauptversammlung benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer und einen individuellen Zugangscode. Beides erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im Internet Service geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Die Anmeldung für Sie selbst oder Ihren Bevollmächtigten, die Stimmabgabe per Briefwahl sowie die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet sind unter Verwendung Ihrer Aktionärsnummer und Ihres individuellen Zugangscodes möglich. Beides erhalten Sie mit den Hauptversammlungsunterlagen. Wenn Sie Ihren individuellen Zugangscode bereits im Internet Service geändert haben, benutzen Sie bitte Ihren selbst gewählten Zugangscode.

Der Versand der Einladung an die Aktionäre hat am 29. Januar 2021 begonnen.

Es sind nur diejenigen Aktionäre teilnahmeberechtigt, die zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Werden die Aktien vorher verkauft, wird der Verkäufer zum Zeitpunkt der Hauptversammlung womöglich nicht mehr im Aktienregister eingetragen und damit auch nicht mehr teilnahmeberechtigt sein. In diesem Fall verfällt die bereits ausgestellte Anmeldebestätigung.

Für Adressänderungen wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank. Diese wird die Änderung Ihrer Adresse im Aktienregister der Infineon Technologies AG für Sie veranlassen.

Nein. Die Dividendenberechtigung ist unabhängig von Ihrer Teilnahme und Ihrer Abstimmung in der Hauptversammlung. Bitte beachten Sie jedoch, dass überhaupt nur dann eine Dividende gezahlt werden kann, wenn eine Mehrheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre eine Dividende beschließt.

Die Verwaltung hat der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,22 je dividendenberechtigter Stückaktie vorschlagen. Die Ausschüttungssumme beträgt damit insgesamt rund EUR 286 Millionen (die genaue Ausschüttungssumme hängt von der Anzahl der eigenen – nicht dividendenberechtigten – Aktien zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ab).

Nach dem Vorschlag der Verwaltung wird der nach der Dividendenzahlung verbleibende Betrag in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Ja, die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2020 unterliegt einem Steuerabzug in Höhe von 26,375% (25% Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zzgl. davon 5,5% Solidaritätszuschlag). Diese sog. Abgeltungssteuer wird jedoch nicht einbehalten, sofern bzw. soweit bei der depotführenden Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Ausländische Anleger müssen zusätzlich noch die Steuerpflicht in ihrem jeweiligen Land prüfen.

Bitte beachten Sie, dass wir schon wegen der Vielzahl und Verschiedenheit unserer Aktionäre keine allgemein verbindlichen steuerlichen Auskünfte geben können. Zu Einzelheiten wenden Sie sich daher bitte an Ihren Steuerberater.

Das kommt auf den Aktienkurs an. Bei einer Dividende von EUR 0,22 je Aktie beträgt die Dividendenrendite bezogen auf einen angenommenen Aktienkurs von EUR 30 rund 0,7%.

Dividendenberechtigt sind solche Infineon-Aktien, die sich am 25. Februar 2021, also dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, in der über den Dividendenvorschlag beschlossen wird, in Ihrem Aktiendepot befinden.

Entscheidend ist der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellte Jahresabschluss der Infineon Technologies AG. Der dort ausgewiesene Bilanzgewinn ist Gegenstand des Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung.

Sofern die ordentliche Hauptversammlung am 25. Februar 2021 eine Dividende beschließt, erfolgt die Auszahlung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen am 02. März 2021. Ab dem 26. Februar 2021 notiert die Infineon-Aktie ex Dividende.

Ihre Bank schreibt Ihnen die Dividende am Auszahlungstag auf Ihrem Konto gut. Sie selbst müssen hierzu nichts veranlassen.

Bitte wenden Sie sich an die Bank, bei der Ihr Aktiendepot geführt wird.

Normalerweise erstellt die depotführende Bank eine Abrechnung über die Dividendenzahlung und informiert die Aktionäre hierüber. Von Infineon selbst bekommen Sie keine Nachricht.