Datenschützer wie der Verein Digitalcourage sehen im Einsatz von Big-Data-Analysen Gefahren: Daten würden missbraucht, das Persönlichkeitsrecht verletzt und Menschen diskriminiert, sobald sie in ein errechnetes Raster fallen. Denn dass Rechenergebnisse und Wirklichkeit sich decken, ist nicht garantiert. Daten sind immer quantitativ, ohne Kontext bleiben sie relativ bedeutungslos.
Zugleich ist in den Daten alles Mögliche enthalten, auch sensible Informationen. Das verleiht demjenigen Macht, der sie auswertet. Facebook programmiert Algorithmen so, dass Nutzer automatisch nur Dinge sehen, die ihre Weltsicht bestätigen. Auch bei Google sind Suchergebnisse eingefärbt – dank der Algorithmen der Suchmaschine und der Anfragen, die der Nutzer vorher selbst gestellt hat. Im Wortschatz der Fachleuchte heißt das „Filterblase“.
Das europäische Datenschutzrecht legt immerhin fest: Daten dürfen nur zu dem Zweck und innerhalb des Angebots verwendet werden, bei dem sie auch gesammelt wurden. Das ist das Prinzip der Zweckbindung. Damit dürfen zum Beispiel nicht die Bestelldaten einer Pizzeria mit denen eines vernetzten Autos gekoppelt werden, um Kunden im Vorbeifahren Angebote zu unterbreiten.
Bei vielen Konsumenten fehlt noch ein Bewusstsein dafür, was die Preisgabe von Informationen bedeutet. Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass „nur nicht-erhobene Daten sichere Daten sind“, meint der Verein Digitalcourage.
Verbraucherschützer mahnen aber auch, Big Data und Datenschutz nicht gegeneinander auszuspielen. Die Analysen könnten ein riesiger Gewinn für Verbraucher sein, wenn etwa vernetzte Autos automatisch Unfälle meldeten oder Staus umfahren. Andererseits könnten alle, die Daten besitzen, Konsumenten manipulieren und kontrollieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich deshalb dafür ein, dass der Einzelne immer selbst darüber entscheiden kann, welche Daten er preisgibt und wie diese Daten verwendet werden dürfen.